Techniker Krankenkasse

Was Grenzgänger über die Krankenversicherung wissen müssen

Wenn Sie im Ausland leben und in der Schweiz arbeiten, müssen Sie sich bei einem Schweizer Anbieter versichern, mit einer Frist von bis zu drei Monaten für den Nachweis. Grenzgänger aus Deutschland genießen das Recht, ihre Versicherung zu wählen. Wenn Sie zuvor bei der Techniker Krankenkasse versichert waren, können Sie unter bestimmten Bedingungen Ihre Deckung beibehalten.

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Krankenversicherung für Grenzgänger

Die Versicherung in der Schweiz ist für Grenzgänger obligatorisch, aber es gibt Ausnahmen für Personen aus Nachbarländern wie Deutschland, Italien, Frankreich und Österreich. Diese Personen können ihre Versicherung im Heimatland behalten. Um von der Verpflichtung in der Schweiz befreit zu werden, müssen Sie innerhalb von drei Monaten einen Antrag bei der zuständigen Behörde im Kanton, in dem Sie arbeiten, einreichen.

Sonderregelung für Arbeitnehmer aus Nachbarländern

  • Antrag innerhalb von drei Monaten bei der zuständigen Behörde einreichen
  • Antrag im Kanton stellen, in dem Sie arbeiten
  • Gültigen Versicherungsnachweis vorlegen, wenn Sie von deutscher zu schweizerischer Versicherung wechseln
  • E106-Formular erhalten, wenn Sie einen Schweizer Versicherer wählen
  • Vollständige Beiträge für eine Schweizer Krankenversicherung selbst zahlen

Um von den Krankenversicherungspflichten in der Schweiz befreit zu werden, ist es notwendig, innerhalb von drei Monaten bei der zuständigen Behörde im Arbeitskanton einen Antrag zu stellen. Dies gilt auch, wenn Sie von einer deutschen zu einer schweizerischen Krankenversicherung wechseln möchten.

Wie unterscheiden sich deutsche und schweizerische Krankenversicherungen?

Als Mitglied einer Schweizer Krankenversicherung tragen Sie die Beiträge vollständig selbst, ohne Abzüge durch den Arbeitgeber. Der Leistungsumfang der Grundversicherung in der Schweiz unterscheidet sich von dem in Deutschland, insbesondere bei Zahnbehandlungen und Zahnhygiene, die weniger abgedeckt sind.

Beiträge

Sie tragen die Beiträge vollständig selbst, ohne Abzüge durch den Arbeitgeber.

Deckungsunterschiede

Der Leistungsumfang der Grundversicherung unterscheidet sich von Deutschland, insbesondere bei Zahnbehandlungen und Zahnhygiene, die weniger abgedeckt sind.

Kostenbeteiligung

Die Kostenbeteiligung in der Schweizer Grundversicherung umfasst eine Jahresfranchise und eine Selbstbeteiligung. Mit einer Jahresfranchise von 300 Franken, die erhöht werden kann, beteiligen Sie sich an den Kosten.

Kosten, die die Franchise übersteigen, werden von der Versicherung gedeckt, wobei Sie bis zu zehn Prozent tragen, gedeckelt auf 700 Franken für Erwachsene und 350 Franken für Kinder.

Wichtige Überlegungen für Grenzgänger

Antragsfristen

Um von der Verpflichtung in der Schweiz befreit zu werden, müssen Sie innerhalb von drei Monaten einen Antrag bei der zuständigen Behörde im Kanton, in dem Sie arbeiten, einreichen.

Das Verpassen der Frist kann zu einer obligatorischen Schweizer Versicherungsdeckung führen.

Erforderliche Dokumentation

In solchen Fällen müssen Sie innerhalb derselben Frist einen gültigen Versicherungsnachweis vorlegen. Bei der Wahl eines Schweizer Versicherers erhalten Sie das E106-Formular.

Das E106-Formular kann bei jeder Krankenversicherung in Ihrem Wohnsitzland eingereicht werden, um auch dort medizinische Leistungen zu erhalten.

Wichtiger Hinweis

Der Vergleich von Krankenversicherungen für Grenzgänger kann sich lohnen, da Beiträge und Leistungen variieren können. Die Zusatzversicherung, die für bestimmte Leistungen erforderlich ist, sollte ebenfalls berücksichtigt werden. Wir helfen Ihnen gerne bei der Suche nach der optimalen Versicherungslösung.