Prämienverbilligung

Wie Sie eine Prämienverbilligung für die Krankenversicherung erhalten

Personen mit begrenzten finanziellen Mitteln müssen nicht die volle Krankenversicherungsprämie bezahlen. Wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, ist es möglich, eine Prämienverbilligung zu beantragen. Dieser Leitfaden erklärt, wer berechtigt ist und welche Schritte notwendig sind. Zusätzlich kann der Vergleich von Krankenversicherungen erhebliche Einsparungen bringen, manchmal über tausend Schweizer Franken jährlich.

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Sind Sie für eine Prämienverbilligung berechtigt?

Diejenigen, deren finanzielle Situation als bescheiden gilt, haben ein Recht auf eine Prämienverbilligung. Das Haushaltseinkommen und die Anzahl der Kinder sind entscheidend, wobei die Einkommensgrenzen je nach Kanton variieren. Oft informieren die Behörden proaktiv über mögliche Berechtigung.

Einkommensgrenzen in Zürich (2020)

  • Paare/Partnerschaften ohne Kinder: Ein maximales steuerbares Gesamteinkommen von CHF 49.200
  • Mit Kindern: Bis zu CHF 49.200 für Paare/Partnerschaften, mit Prämienverbilligung für minderjährige Kinder bei Einkommen zwischen CHF 49.300 und CHF 62.900
  • Alleinerziehende: Bis zu CHF 41.600, mit Prämienverbilligung für minderjährige Kinder bei Einkommen zwischen CHF 41.700 und CHF 62.900
  • Einzelpersonen: Bis zu CHF 36.300 steuerbares Einkommen

Das Gesamtvermögen darf CHF 300.000 (CHF 150.000 für Einzelpersonen) nicht überschreiten. Normalerweise sendet die SVA bis Ende Juli ein Antragsformular, das ausgefüllt und zurückgesendet werden sollte. Wenn Sie das Formular nicht erhalten, kontaktieren Sie Ihre SVA.

Antrag auf Prämienverbilligung: Was Sie wissen müssen

Typischerweise sendet die Sozialversicherungsanstalt (SVA) Ihres Kantons spätestens Ende Juli die Antragsformulare für die Prämienverbilligung aus.

Junge Erwachsene

Junge Erwachsene, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, erhalten ein Formular, auch wenn sie noch bei ihren Eltern wohnen. Sie werden ermutigt, dieses Formular sorgfältig auszufüllen und innerhalb von zwei Monaten unterschrieben an die SVA zurückzusenden.

Bildungsnachweis

Junge Erwachsene, die sich noch in Ausbildung befinden, sollten auch einen gültigen Nachweis ihrer Ausbildung, wie eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung oder ein Schulzeugnis, dem Antrag beifügen.

Die Höhe der Prämienverbilligung hängt vom Wohnort, Einkommen und Alter ab und gilt ausschließlich für die Grundversicherung.

Wie die Zahlung funktioniert

Die SVA leitet die Prämienverbilligung direkt an Ihre Krankenversicherung weiter, die sie dann gegen Ihre Prämien verrechnet.

Versicherungswechsel

Bei einem Wechsel informiert die vorherige Versicherung die SVA. Eine separate Benachrichtigung an die SVA ist nicht erforderlich.

Deckungsumfang

Die Höhe der Prämienverbilligung hängt vom Wohnort, Einkommen und Alter ab und betrifft nur die Grundversicherung.

Wichtiger Hinweis

Prämienverbilligungen gelten nur für die Grundversicherung, nicht für Zusatzversicherungen. Ein Krankenversicherungsvergleich wird empfohlen, um auch bei reduzierten Prämien optimale Bedingungen zu gewährleisten.