Unfalldeckung

Verstehen Sie die Unfalldeckung durch die Krankenversicherung in der Schweiz

Unfalldeckung durch die Krankenversicherung

In der Schweiz sind alle Einwohner verpflichtet, eine Unfallversicherung zu haben. Arbeitnehmer sind über das Unfallversicherungsgesetz (UVG) versichert. Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten Unfallschutz über ihre Krankenversicherung.

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Unfalldeckung in der obligatorischen Grundversicherung

Das Schweizer Unfallversicherungsgesetz (UVG) stellt sicher, dass jeder, der nicht beschäftigt ist oder keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung erhält, automatisch über seine Krankenversicherung gegen Unfälle versichert ist. Dies gilt für Kinder, Hausfrauen, Selbstständige und Studenten.

Die Deckung umfasst

  • Medizinische Leistungen
  • Medikamente
  • Unterkunft und Verpflegung im allgemeinen Krankenhausbereich
  • Kosten im Ausland (bis zum doppelten Schweizer Behandlungswert)

Kostenbeteiligung

  • Jährliche Franchise
  • 10% Selbstbehalt
  • Maximum 700 CHF für Erwachsene
  • Maximum 350 CHF für Kinder

Arbeitgeber-Unfallversicherung

Prämienersparnis

Für Arbeitnehmer kann der Abschluss einer Grundversicherung ohne Unfalldeckung zu Prämienersparnissen von bis zu zehn Prozent führen. Arbeitnehmer genießen bereits Unfallschutz über ihren Arbeitgeber, der die Versicherungsprämien übernimmt.

Bis zu 10% Ersparnis bei Grundversicherungsprämien, wenn die Unfalldeckung vom Arbeitgeber bereitgestellt wird.

Deckungsumfang

Die Unfallversicherung nach dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) beschränkt sich nicht auf Arbeitsunfälle, sondern gilt auch für Unfälle zu Hause oder in der Freizeit.

Vollständige Deckung: Arbeits-, Haus- und Freizeitunfälle inbegriffen.

Teilzeitbeschäftigte

Teilzeitbeschäftigte, die weniger als acht Stunden pro Woche für einen Arbeitgeber arbeiten, sind nur gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert.

Begrenzte Deckung

Weniger als 8 Stunden pro Woche = nur Arbeitsunfall-Deckung. Zusätzlicher Unfallschutz über die Krankenversicherung kann erforderlich sein.

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses dauert der Unfallschutz noch einen Monat an und kann durch Beantragung einer Fortsetzungsversicherung bei der SUVA um sechs Monate verlängert werden.

Automatische Verlängerung

Der Unfallschutz dauert einen Monat nach Beendigung der Beschäftigung an.

SUVA-Fortsetzung

Kann durch Beantragung einer Fortsetzungsversicherung bei der SUVA um sechs Monate verlängert werden.

Wichtiger Hinweis

Wenn der UVG-Schutz abläuft, ist es wichtig, die Krankenversicherung zu informieren, um Versicherungslücken zu vermeiden. Unterlassung der Benachrichtigung kann Leistungen nach KVG sichern, aber ausstehende Prämien müssen gezahlt werden.

Zusatzversicherung mit Unfalldeckung

Der Abschluss einer Unfall-Zusatzversicherung erweitert den Umfang Ihrer gesetzlichen Deckung um Leistungen wie alternative Behandlungsmethoden und psychotherapeutische Betreuung ohne ärztliche Überweisung. Zusätzlich ermöglicht sie bevorzugte Unterbringung in Krankenhäusern, sei es in halbprivaten oder privaten Zimmern.

Erweiterte Deckung

  • Alternative Behandlungsmethoden
  • Psychotherapeutische Betreuung ohne ärztliche Überweisung
  • Bevorzugte Krankenhausunterbringung (halbprivate/private Zimmer)
  • Entscheidung sollte auf bestehender Arbeitgeber-Unfallversicherung basieren